Nichts ist umsonst. Auch der Tod gehört in Form einer Bestattung zu den teuren Angelegenheiten des Lebens. Je nach Art eines Begräbnisses entstehen unterschiedliche Kosten.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Eigenleistung des Bestatters
Verauslagte Kosten des Bestatters
Amtliche Gebühren
Friedhofsgebühren (zu entrichten an die Stadt oder Gemeinde)
Erwerb einer Grabstätte
Laut Gesetz sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Und selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder wenn es keinen verwertbaren Nachlass gibt müssen die Angehörigen dies aus eigener Tasche bezahlen.
Aber auch ohne das Sterbegeld der Krankenkassen bleiben den Hinterbliebenen noch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
Verheiratete können in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners auf Antrag, den wir für sie einreichen, die volle Rente des Verstorbenen erhalten, bevor diese im vierten Monat auf die Höhe der regulären Witwen-oder Witwerrente gekürzt wird.
Haben die Verwandten des Verstorbenen jedoch keine finanziellen Mittel, bleibt als letzte Möglichkeit das Sozialamt. Hier können die Hinterbliebenen eine Bestattungskostenbeihilfe beantragen. Zu beachten ist natürlich das spezielle Wünsche wie zum Beispiel für eine Einäscherung einen hochwertigen Sarg zu nehmen nicht vom Sozialamt übernommen werden.
Das Niveau einer vom Sozialamt bezahlten Bestattung steht einer von Angehörigen selbst bezahlten Bestattung Qualitativ in nichts nach und wird von unseren Mitarbeitern ebenso würdevoll durchgeführt.
Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns an oder kommen Sie unverbindlich in unsere Filiale, wir beraten Sie gern.
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